Dolmetscherdienst für Gehörlose in Mecklenburg-Vorpommern

1993 wurde auf Initiative des Gehörlosen Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und nach dem Studium der Erfahrungen in Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen eine Dolmetscherzentrale für Gehörlose auf der Basis von ABM-Stellen aufgebaut.

Die Gewinnung, Ausbildung und der organisierte Einsatz der zur Verfügung stehenden Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen war aufgrund des immer stärker werdenden Bedarfes an Umschulungen, Berufsorientierungen und förderungswürdigen Einzelmaßnahmen von hörgeschädigten Betroffenen unter Hörenden, sowie der ständig anfallenden beruflichen Weiterbildungen, notwendig.

Von 1998 bis 2000 führte unser Verband gemeinsam mit dem Bildungsträger „Ländlichen Erwachsenenbildung, Bildungszentrum Parchim e.V.“ und der Landesdolmetscherzentrale Zwickau eine Fortbildung zur/m Alltags-GebärdensprachdolmetscherIn mit Prüfungsnachweis durch. 

Organisation

Seit 1994 führt der Gehörlosen Landesverband M-V e.V. in Rostock, Neubrandenburg, Greifswald und Ludwigslust landesweit tätige Einsatzstellen zur Vermittlung der Gebärdensprachdolmetscherleistungen als Ansprechpartner aller Einrichtungen, Institutionen und der gehörlosen Bürger und andere auf Gebärdensprachdolmetscher /innen angewiesene Hörgeschädigte.

Damit wurde und wird gesichert, dass entsprechend der Aufträge, die qualitativ notwendigen Dolmetscher und die effektivsten Einsatzvarianten vermittelt werden.

Besonderer Schwerpunkte der Arbeit des Dolmetscherdienstes sind

der Einsatz im arbeitsplatzbezogenen Bereich in Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und verschiedenen Rehaträgern, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Rehabilitation Betroffener in das Berufsleben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

als Beratungs- und Auskunftsstelle (Anlaufstelle) für Gebärdensprachdolmetscher/innen, gehörlose, hörende Personen, öffentliche Stellen und Medien zur Verfügung zu stehen.

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse der Freien Wohlfahrtspflege über die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt bis zu maximal einem Drittel der Gesamtfinanzierung.

Die Eigenerwirtschaftung, durch Einnahmen gegen Leistungen, erhöhte sich kontinuierlich Jahr für Jahr, um den Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung des Projektes zu gewährleisten.

Der Bedarf an Gebärdensprachdolmetscher/innen ist weiterhin gewachsen und wird weiter steigen. Um das flächendeckende Angebot auch weiterhin bedarfsgerecht zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig weitere Gebärdensprachdolmetscher/innen für die Arbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen!

Der Gehörlosen Landesverband M-V e.V. führt seinen Zweckbetrieb „Dolmetscherdienst für Gehörlose M-V“ inzwischen über 20 Jahre mit rund viereinhalb angestellten und acht nebenberuflichen Gebärdensprachdolmetscher/innen.

Auf die Arbeit von freiberuflich tätigen Gebärdensprachdolmetscher/innen sind wir zwingend angewiesen.

Rechte und Pflichten der Gebärdensprachdolmetscher/innen

Alle, in der Dolmetscherzentrale registrierten Gebärdensprachdolmetscher/innen sind an die
„Berufs-und Ehrenordnung für hauptamtliche Mitarbeiter und Honorarkräfte des Dolmetscherdienstes
M-V“ gebunden.

Gebärdensprachdolmetscher/innen sind als Sprachmittler tätig und 

üben keine beratende oder betreuende Funktion aus.  Sie erledigen ihre Aufgaben unparteiisch und gewissenhaft.

Rechte

Pauseneinhaltung während eines Dolmetschprozesses,

Doppelbesetzung (Teamdolmetschen) bei Einsätzen, die über eine Stunde dauern,

Ablehnung von Dolmetschaufträgen, aufgrund unzumutbarer Einsatzbedingungen oder Befangenheit des/r Dolmetschers/in. 

Pauseneinhaltung während eines Dolmetschprozesses,

Doppelbesetzung (Teamdolmetschen) bei Einsätzen, die über eine Stunde dauern,

Ablehnung von Dolmetschaufträgen, aufgrund unzumutbarer Einsatzbedingungen oder Befangenheit des/r Dolmetschers/in. 

Informationen über die Dolmetscherzentrale und deren Außenstellen, sowie Angaben zu freiberuflichen Gebärdensprachdolmetscher/innen bitte den extra aufgeführten Listen entnehmen!